GEG-Nachweis

Ein GEG-Nachweis dokumentiert, dass ein Gebäude die gesetzlichen Anforderungen an Energieeffizienz und Wärmeschutz erfüllt. Der verwandte Begriff Wärmeschutznachweis bezeichnet dabei insbesondere den Nachweis des baulichen Wärmeschutzes.

Bei der GEG-Berechnung werden je nach Gebäude und Vorhaben unter anderem der Jahres-Primärenergiebedarf, die energetische Qualität der Gebäudehülle, der sommerliche Wärmeschutz und die Gebäudetechnik betrachtet.

Aktueller Hinweis:

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde zum 29. Juli 2026 in Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umbenannt und inhaltlich geändert. Der etablierte Begriff „GEG-Nachweis“ wird in der Praxis und bei Suchanfragen weiterhin verwendet. Rechtlich handelt es sich heute um einen Nachweis zur Einhaltung der Anforderungen des GModG.

Warum ist ein GEG-Nachweis wichtig?

  • Gesetzliche Anforderungen dokumentieren: Der Nachweis zeigt, ob die energetischen Vorgaben für ein Gebäude eingehalten werden.
  • Planung absichern: Gebäudehülle und Anlagentechnik werden energetisch als Gesamtsystem bewertet.
  • Energieeffizienz transparent machen: Kennwerte wie Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust werden nachvollziehbar berechnet.
  • Bau- und Sanierungsmaßnahmen begleiten: Je nach Vorhaben können unterschiedliche Nachweise oder Erklärungen erforderlich sein.
  • Belastbare Gebäudedaten schaffen: Geometrie, Bauteilflächen und technische Eigenschaften bilden die Grundlage für eine zuverlässige Berechnung.

Was wird bei einem GEG-Nachweis geprüft?

Welche Anforderungen nachgewiesen werden müssen, hängt unter anderem von Gebäudeart, Neubau oder Bestand und der jeweiligen Maßnahme ab.

Jahres-Primärenergiebedarf

Der Jahres-Primärenergiebedarf berücksichtigt nicht nur die im Gebäude benötigte Energie, sondern auch vorgelagerte Prozesse für Gewinnung, Umwandlung und Bereitstellung der eingesetzten Energieträger.

Einbezogen werden bei Wohngebäuden beispielsweise Energiebedarfe für:

  • Heizung
  • Warmwasserbereitung
  • Lüftung
  • Kühlung

Bei Nichtwohngebäuden kommt unter anderem die eingebaute Beleuchtung hinzu.

Für neue Wohngebäude wird der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf über ein Referenzgebäude bestimmt.

Baulicher Wärmeschutz

Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die energetische Qualität der Gebäudehülle.

Bei Wohngebäuden spielt insbesondere der spezifische Transmissionswärmeverlust H'ₜ eine zentrale Rolle. Er beschreibt die Wärmeverluste über die Gebäudehülle bezogen auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche.

Relevant sind beispielsweise:

  • Außenwände
  • Dach
  • Fenster
  • Außentüren
  • Bodenplatte
  • Kellerdecken
  • Wärmebrücken

Sommerlicher Wärmeschutz

Gebäude müssen auch so geplant werden, dass eine übermäßige Erwärmung der Innenräume im Sommer begrenzt wird.

Dabei spielen beispielsweise eine Rolle:

  • Fensterflächen
  • Orientierung
  • Verglasung
  • Sonnenschutz
  • Speichermasse
  • Raumgeometrie

Gebäudetechnik

Auch die technische Gebäudeausrüstung beeinflusst die energetische Bewertung.

Je nach Gebäude können unter anderem berücksichtigt werden:

  • Heizsystem
  • Warmwasserbereitung
  • Lüftung
  • Kühlung
  • Regelungstechnik
  • erneuerbare Energien
  • bei Nichtwohngebäuden Beleuchtung

Welche Daten werden für den Nachweis benötigt?

Die Qualität eines energetischen Nachweises hängt wesentlich von den verwendeten Eingangsdaten ab.

Gebäudegeometrie

Benötigt werden beispielsweise:

  • Grundrisse
  • Gebäudeabmessungen
  • Raumhöhen
  • Gebäudenutzflächen
  • Außenwandflächen
  • Fenster- und Türflächen
  • Dachflächen
  • Boden- und Deckenflächen
  • Gebäudeausrichtung

Besonders im Gebäudebestand können veraltete oder unvollständige Pläne zu Unsicherheiten führen.

Daten zur Gebäudehülle

Für die thermisch relevanten Bauteile werden Informationen zu Aufbau und energetischen Eigenschaften benötigt.

Dazu gehören beispielsweise:

  • U-Werte
  • Baustoffe
  • Dämmung
  • Fensterqualität
  • Wärmebrücken
  • Bauteilaufbauten

Daten zur Anlagentechnik

Zusätzlich werden Informationen zur technischen Ausstattung benötigt, beispielsweise zu:

  • Wärmeerzeugung
  • Wärmeverteilung
  • Warmwasser
  • Lüftung
  • Kühlung
  • Regelung
  • erneuerbaren Energien

Wie läuft ein GEG-Nachweis in der Praxis ab?

1. Gebäudedaten erfassen

Zunächst werden Geometrie, Bauteile und technische Anlagen des Gebäudes aufgenommen.

Bei Bestandsgebäuden kann ein digitales Aufmaß eine aktuelle Grundlage für Flächen und Raumgeometrien schaffen.

2. Thermische Gebäudehülle definieren

Es wird festgelegt, welche Bauteile den beheizten oder gekühlten Gebäudebereich begrenzen.

Diese Zuordnung ist entscheidend für die spätere Energiebilanz.

3. Bauteile energetisch bewerten

Außenwände, Dach, Fenster, Türen und weitere Bauteile werden anhand ihrer wärmetechnischen Eigenschaften beschrieben.

4. Anlagentechnik erfassen

Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und weitere technische Systeme werden in die energetische Betrachtung integriert.

5. Energiebilanz berechnen

Auf Grundlage der Gebäudedaten werden die relevanten energetischen Kennwerte berechnet und mit den gesetzlichen Anforderungen verglichen.

6. Ergebnisse dokumentieren

Die Berechnungen und erforderlichen Angaben werden dokumentiert. Welche Unterlagen gegenüber Behörden vorzulegen sind, hängt auch von den Vollzugsregelungen des jeweiligen Bundeslandes ab.

GEG-Nachweis bei Neubauten

Bei neuen Wohngebäuden umfasst der Nachweis nach aktueller Rechtslage insbesondere Anforderungen an:

  • Gesamtenergieeffizienz
  • baulichen Wärmeschutz
  • Heizungsanlage
  • sommerlichen Wärmeschutz

Der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf wird anhand eines Referenzgebäudes mit gleicher Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung ermittelt.

Für die energetische Bilanzierung von Wohngebäuden wird aktuell insbesondere die DIN V 18599 herangezogen.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist für Wohngebäude außerdem ein vereinfachtes Modellgebäudeverfahren möglich.

Nachweise bei bestehenden Gebäuden

Im Gebäudebestand hängt die Nachweispflicht stark von der jeweiligen Maßnahme ab.

Werden beispielsweise Außenbauteile erneuert, ersetzt oder erstmals eingebaut, können Anforderungen an deren Wärmedurchgangskoeffizienten gelten.

Das betrifft unter anderem:

  • Außenwände
  • Fenster
  • Außentüren
  • Dachflächen
  • Decken
  • Bodenflächen

Für bestimmte Arbeiten müssen ausführende Unternehmen die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen über eine Unternehmererklärung bestätigen.

Bei umfangreicheren Änderungen kann außerdem ein energetischer Gesamtnachweis für das Gebäude relevant sein.

Deshalb gibt es im Bestand nicht den einen standardisierten „GEG-Nachweis“ für jede Maßnahme. Entscheidend sind Art und Umfang des Vorhabens sowie die jeweils geltenden gesetzlichen und landesrechtlichen Anforderungen.

GEG-Nachweis und digitale Gebäudedaten

Gerade bei Bestandsgebäuden entsteht ein erheblicher Teil des Aufwands bereits vor der eigentlichen energetischen Berechnung: Die notwendigen Gebäudeinformationen müssen zunächst vollständig und zuverlässig erfasst werden.

Ein möglicher digitaler Workflow ist:

Digitales Aufmaß → Grundriss und Geometriedaten → Gebäudehüllenmodell → Bauteilflächen und thermische Eigenschaften → energetische Bilanz → Nachweis

Präzise Geometriedaten unterstützen insbesondere bei der Ermittlung von:

  • Außenwandflächen
  • Fenster- und Türflächen
  • Dach- und Bodenflächen
  • Raumvolumen
  • Gebäudeausrichtung
  • thermischer Gebäudehülle

Digitale Geometriedaten ersetzen dabei nicht die bauphysikalische Bewertung. U-Werte, Bauteilaufbauten und technische Anlagen müssen weiterhin fachlich bestimmt werden.

Sie reduzieren jedoch Unsicherheiten bei einer zentralen Grundlage der Berechnung: der tatsächlichen Geometrie des Gebäudes.

GEG-Nachweis vs. Energieausweis

Beide Dokumente beschäftigen sich mit der energetischen Qualität eines Gebäudes, erfüllen jedoch unterschiedliche Aufgaben.

GEG-Nachweis beziehungsweise Nachweis nach dem GModG

  • dokumentiert die Einhaltung gesetzlicher energetischer Anforderungen
  • ist projekt- beziehungsweise maßnahmenbezogen
  • spielt insbesondere bei Neubau und bestimmten baulichen Änderungen eine Rolle
  • enthält detaillierte Berechnungen und Nachweise

Energieausweis

  • informiert über die energetische Qualität eines Gebäudes
  • wird insbesondere bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung benötigt
  • kann als Bedarfs- oder Verbrauchsausweis erstellt werden
  • dient vor allem der Information und Vergleichbarkeit

Ein Energieausweis ersetzt deshalb nicht automatisch einen energetischen Erfüllungsnachweis.

GEG-Nachweis vs. Heizlastberechnung

Auch ein GEG-Nachweis und eine Heizlastberechnung verfolgen unterschiedliche Ziele.

Energetischer Nachweis

  • bewertet die Einhaltung gesetzlicher Energieanforderungen
  • betrachtet unter anderem Jahres-Primärenergiebedarf und Wärmeschutz
  • bilanziert das Gebäude über definierte Nutzungs- und Randbedingungen

Heizlastberechnung

  • bestimmt die erforderliche Heizleistung
  • wird für Gebäude und einzelne Räume durchgeführt
  • dient insbesondere zur Dimensionierung von Wärmeerzeugern und Heizflächen

Beide Berechnungen verwenden teilweise dieselben Gebäudedaten, sind aber nicht miteinander gleichzusetzen.

GEG-Nachweis und Transmissionswärmeverlust

Der Transmissionswärmeverlust beschreibt Wärmeverluste über die thermische Gebäudehülle.

Bei neuen Wohngebäuden ist der spezifische Transmissionswärmeverlust H'ₜ eine wichtige Größe für die Bewertung des baulichen Wärmeschutzes.

Seine Berechnung hängt unter anderem von folgenden Daten ab:

  • Größe der Bauteilflächen
  • U-Werten
  • Wärmebrücken
  • thermischer Gebäudehülle

Damit besteht ein direkter Zusammenhang zwischen präziser Gebäudegeometrie und energetischem Nachweis.

Was ist die Erfüllungserklärung?

Mit der Erfüllungserklärung wird gegenüber der zuständigen Behörde bestätigt, dass die gesetzlichen energetischen Anforderungen eingehalten wurden.

Sie ist insbesondere bei Neubauten sowie in bestimmten Fällen bei Änderungen bestehender Gebäude relevant.

Welche Personen zur Ausstellung berechtigt sind, welche Nachweise vorzulegen sind und wann die Erklärung eingereicht werden muss, wird teilweise durch das jeweilige Landesrecht konkretisiert.

Der Begriff „GEG-Nachweis“ bezeichnet daher in der Praxis häufig die zugrunde liegenden energetischen Berechnungen und Unterlagen, während die Erfüllungserklärung das formale Instrument zur Bestätigung der Einhaltung sein kann.

Aktuelle Rechtslage: Aus GEG wird GModG

Zum 29. Juli 2026 wurde das bisherige Gebäudeenergiegesetz in Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umbenannt und gleichzeitig in verschiedenen Bereichen geändert.

Für bestehende Inhalte, Planungsunterlagen und Suchanfragen ist die Bezeichnung GEG weiterhin relevant. Fachlich sollte bei neuen Veröffentlichungen jedoch transparent gemacht werden, dass heute das GModG die aktuelle gesetzliche Grundlage bildet.

Für diesen Glossareintrag ist deshalb sinnvoll:

GEG-Nachweis = etablierter Such- und Praxisbegriff

Nachweis nach dem GModG = aktuelle rechtliche Einordnung

Häufige Fehler und Missverständnisse

  • GEG-Nachweis und Energieausweis gleichsetzen: Beide haben unterschiedliche Funktionen und Anwendungsfälle.
  • Nur die Gebäudehülle betrachten: Auch Anlagentechnik und weitere energetische Anforderungen können relevant sein.
  • Veraltete Pläne verwenden: Fehlerhafte Flächen wirken sich auf die energetische Berechnung aus.
  • Gebäudegeometrie idealisieren: Tatsächliche Bauteilflächen und Gebäudeausrichtung sind für die Bilanz relevant.
  • Heizlast mit Energienachweis verwechseln: Eine Heizlastberechnung ersetzt keinen gesetzlichen energetischen Nachweis.
  • Bestand und Neubau gleich behandeln: Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Gebäude und Maßnahme.
  • Bundesrecht ohne Landesrecht betrachten: Details zum Vollzug, zur Erfüllungserklärung und zur Ausstellungsberechtigung werden teilweise von den Bundesländern geregelt.
  • Weiter ausschließlich vom GEG als aktuellem Gesetz sprechen: Seit dem 29. Juli 2026 lautet die gesetzliche Bezeichnung Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).

FAQ

Gibt es das GEG seit 2026 noch?

Das bisherige Gebäudeenergiegesetz wurde zum 29. Juli 2026 in Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umbenannt und inhaltlich geändert. Der Begriff GEG wird in bestehenden Unterlagen und in der Praxis weiterhin verwendet.

Welche Werte werden bei einem GEG-Nachweis berechnet?

Je nach Gebäude und Vorhaben können unter anderem Jahres-Primärenergiebedarf, Transmissionswärmeverlust, sommerlicher Wärmeschutz und weitere energetische Anforderungen relevant sein.

Ist ein GEG-Nachweis dasselbe wie ein Energieausweis?

Nein. Ein energetischer Nachweis dokumentiert die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen für ein konkretes Bau- oder Sanierungsvorhaben. Ein Energieausweis informiert dagegen über die energetische Qualität eines Gebäudes und wird insbesondere bei Verkauf oder Vermietung eingesetzt.

Wer darf einen GEG-Nachweis erstellen?

Welche Personen zur Erstellung beziehungsweise Ausstellung der erforderlichen Nachweise und Erfüllungserklärungen berechtigt sind, hängt unter anderem vom Landesrecht und vom konkreten Nachweis ab.

Wird bei einer Sanierung immer ein GEG-Nachweis benötigt?

Nicht für jede Sanierungsmaßnahme ist ein vollständiger Gebäudenachweis erforderlich. Welche Anforderungen und Nachweise gelten, hängt von Art und Umfang der Maßnahme ab.

Up to Date mit Lumoview bleiben
Danke für Ihr Vertrauen!
Oops! There was an error submitting your form.